16.07.2025
Der Kauf von Immobilien als Kapitalanlage ist für viele vermögende Privatpersonen eine etablierte Strategie zum langfristigen Vermögensaufbau. Besonders attraktiv wird ein solches Investment durch steuerliche Vorteile, allen voran durch die Abschreibung (AfA) und die Sonder-AfA für Immobilien. Diese ermöglichen es Kapitalanlegern, erhebliche Steuervorteile zu nutzen und gleichzeitig Vermögen in Form von hochwertigen Immobilien aufzubauen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit der Sonder-AfA für Immobilien in Dortmund und der regulären Abschreibung gezielt Steuern sparen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie sich das speziell für gut verdienende Anleger auswirkt.
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie ermöglicht es Eigentümern von vermieteten Immobilien, den jährlichen Wertverlust des Gebäudes steuerlich abzuschreiben. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Die lineare AfA gilt für fast alle vermieteten Wohnimmobilien:
2 % jährlich über 50 Jahre bei Gebäuden ab Baujahr 1925.
2,5 % jährlich über 40 Jahre bei Gebäuden vor Baujahr 1925.
Achtung: Der Grundstückswert ist von der AfA ausgeschlossen.
Um den Neubau von Mietwohnungen attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber die sogenannte Sonder-AfA nach § 7b EStG eingeführt. Besonders in Städten wie Dortmund, wo der Bedarf an neuem Wohnraum groß ist, wird diese Sonderabschreibung häufig genutzt.
Die Immobilie muss neu errichtet oder neuer Wohnraum geschaffen werden.
Die Wohnung wird mindestens 10 Jahre vermietet.
Die förderfähigen Herstellungskosten sind begrenzt (max. 4.800 €/m²; davon max. 2.500 €/m² für die Sonder-AfA).
Die Sonder-AfA beträgt 5 % pro Jahr über vier Jahre zusätzlich zur linearen AfA.
Gerade in attraktiven Lagen wie Dortmund bietet sich diese Regelung für Kapitalanleger an, um steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf zu nutzen.
in Anleger erwirbt in Dortmund eine Neubauwohnung für 480.000 € (Grundstück: 100.000 €, Gebäudeanteil: 380.000 €).
Lineare AfA:
380.000 € x 2 % = 7.600 € jährlich
Sonder-AfA (zusätzlich, für 4 Jahre):
380.000 € x 5 % = 19.000 € jährlich
Gesamte Abschreibung in den ersten vier Jahren:
7.600 € + 19.000 € = 26.600 € jährlich
Gerade für Anleger mit hohem Einkommen, z. B. mit einem Steuersatz von 42 %, bringt die Sonder-AfA für Immobilien in Dortmund handfeste Vorteile:
Steuerersparnis pro Jahr (erste vier Jahre):
26.600 € x 42 % = 11.172 € Steuerersparnis jährlich
Gesamte Steuerersparnis durch Sonder-AfA in 4 Jahren:
44.688 €
Zusätzlich bleibt die reguläre Abschreibung (AfA) über 50 Jahre bestehen, wodurch sich langfristig erhebliche steuerliche Vorteile ergeben.
Für Kapitalanleger, die gezielt in Immobilien als Kapitalanlage in Dortmund investieren, bietet die Sonder-AfA eine wirksame Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig von der Wertentwicklung der Immobilie zu profitieren.
Vorteile im Überblick:
– Reduktion der Steuerlast in den ersten Jahren
– Verbesserung der Eigenkapitalrendite
– Optimierung des Cashflows durch geringere Steuerzahlungen
– Wertsteigerungspotenzial durch gute Lagen in Dortmund
Die Sonder-AfA für Immobilien sowie die klassische Abschreibung bei vermieteten Immobilien sind wesentliche Instrumente, um die Wirtschaftlichkeit von Kapitalanlagen zu verbessern. In Städten wie Dortmund, wo der Immobilienmarkt stabile Perspektiven bietet, lassen sich diese steuerlichen Vorteile hervorragend nutzen.
Als erfahrenes Immobilienunternehmen für Kapitalanlagen in Dortmund beraten wir Sie individuell zu geeigneten Objekten, deren steuerlichem Potenzial sowie den langfristigen Vorteilen von Immobilieninvestments. Vertrauen Sie auf unsere fachliche Kompetenz und unser Netzwerk für renditestarke Immobilien in Dortmund.
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